Rechtsanwalt.
Mein Name ist Mag. Peter Rezar.
Bereits seit frühester Jugend wuchs in mir das Bestreben, Rechtsanwalt zu werden.
Den Menschen in alltäglichen Belangen, diffizilen Fragestellungen des Zusammenlebens und komplexen Sachverhalten Unterstützung und Beistand zu bieten, ist mir ein persönliches Anliegen und zählt mit der Präsentation von innovativen Lösungsansätzen, Engagement, persönlichem Kontakt und Kostentransparenz zu den Eckpfeilern meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Ich vertrete Sie gerne in allen Rechtsbereichen, besonders in:
Reden wir über's Geld.
Ihr Recht ist kostbar.
Damit Ihr Recht nicht auch kostspielig wird, gestalte ich als Rechtsanwalt gerne mit Ihnen gemeinsam individuelle Honorarvereinbarungen, die sich an Ihr Unternehmen, Ihre Situation und Ihre Causa anpassen. Ob Stundensatzvereinbarung, Abrechnung nach RATG oder Pauschalpaket - gemeinsam finden wir eine Lösung. Flexibel. Transparent. Maßgeschneidert.
Zusatzausbildung, Spezialisierungen und Qualifikationen
Zwischen Burgenland und 1010.
Nicht nur Wien allein.
Im Herzen des 1. Wiener Gemeindebezirks befinden sich in einem wunderschönen Altbau gelegen die Räumlichkeiten meiner Kanzlei. Als in Wien eingetragener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen für persönliche Beratungen und Besprechungen gerne zur Verfügung. Aufgrund meiner Herkunft und tiefen Verbundenheit mit meinem Heimatland Burgenland erstreckt sich mein Tätigkeitsfeld weit über die Grenzen Wiens hinaus. Ich betreue Mandanten, Institutionen und Verbände bei Bedarf auch vor Ort.
Das Herz der Kanzlei.
Jedes Team braucht Mitspieler.
Egal ob telefonische Anfrage, rechtliche Expertise oder harte Verhandlung, für jede Aufgabe gibt es eine Expertin oder einen Experten. So auch hier.
selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2016
Gebiete: Verwaltungsrecht, Strafrecht, allg. Zivilrecht
Spezialgebiete: Medizinrecht, Gefahrgutrecht, Datenschutzrecht
selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2008
Gebiete: allg. Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Streitbeilegung
Spezialgebiete: Forderungsbetreibung, Arbeitsrecht, Abwicklung von Schadensfällen
Rechtsanwaltsanwärterin
Gebiete: allg. Zivilrecht, Vertragsgestaltung
Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Immobilienrecht, allgemeine Rechtsberatungen
Sekretariat
Gebiete: Kanzleileitung, Organisation
Sachbearbeiterin
Gebiete: Kurrentien, Forderungsmanagement, Inkasso
studentische Mitarbeiterin
Gebiete: Front Office, Recherche, Aktenverwaltung
Sachbearbeiterin
Gebiete: social media, content-creation
Darunter sind jene Verkehrsdelikte zu verstehen, bei denen nach Rechtskraft der Bestrafung im Führerscheinregister eine Vormerkung eingetragen wird. Erfolgt jedoch innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraumes eine weitere Eintragung eines Vormerkdelikts, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre.
Die erste Vormerkung hat im Prinzip keine Folge, sie ist quasi nur eine „gelbe Karte“. Wer aber innerhalb von zwei Jahren zwei Vormerkungen erhalten hat, muss eine Maßnahme absolvieren, die dazu dient, dem Kraftfahrer zu helfen, Einsicht in das Fehlverhalten zu gewinnen. Kommt es innerhalb der zwei Jahre zu einem dritten Verstoß, muss der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden.
Das Vormerksystem ist somit dreigegliedert:
Unter Maßnahmen versteht man Nachschulungen, Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstrainings, die Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit sowie Kindersicherungskurse.
Zu den Vormerkdelikten zählen beispielsweise das Lenken eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholblutgehalt von mehr als 0,5 Promille, die Nichtbeachtung des Sicherheitsabstandes, des Rotlichts bei Gefährdung anderer, des Zeichens „Halt“ und viele mehr.
Alle Arbeitnehmer behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten. Dazu zählen vor allem die eigene Hochzeit, Todesfälle naher Angehöriger oder die Geburt eines Kindes. Was aber konkret als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung gilt, ist der Rechtsprechung sowie den jeweils geltenden Kollektivverträgen zu entnehmen. Nahezu jeder Kollektivvertrag enthält unter dem Titel „Freizeit bei Dienstverhinderung“ eine Aufzählung der persönlichen Dienstverhinderungsgründe und der herfür freizugebenden Zeit.
Wer sich Gedanken über ein eigenes Heim oder Wohnung macht und eine interessanten Immobilie entdeckt, der lässt sich oft und gerne von Emotionen leiten. Doch gerade beim Immobilienkauf gilt eher der Grundsatz „Vorsicht geboten!“, denn unüberlegte Entscheidungen können schnell auch einmal nach hinten losgehen.
Schon vor Legung eines Kaufanbots sollte man Rat und Auskunft einholen, sich aus bau- und widmungsrechtlicher Sicht erkundigen und auch schon zu diesem Zeitpunkt an einen möglichen späteren Weiterverkauf denken.
Ein oft begangener Fehler ist, sich den Flächenwidmungsplan nicht anzusehen, weil die Wohnung oder das Haus in einer Siedlung steht. Wenn das Objekt jedoch in der Nähe eines Betriebs- oder Industriegebiets befindet, kommt oft nach Jahren das böse Erwachen.
Eine weitere häufige Fehlerquelle liegt darin, dass Käufer sich oft ihren Kaufvertrag aus Mustern aus dem Internet zusammensuchen und -stellen. Die Folge sind nicht selten Ungenauigkeiten, welche zu Streitigkeiten führen. Oftmalig endet ein solcher Streit dann vor Gericht. So kann der Kauf des Traumobjektes schnell auch zum Schreckgespenst werden.
Beim Kauf eines Kfz von einem Internetanbieter ist zu beachten, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Ein Blick auf die Homepage bzw. in das Impressum lohnt sich. Dort sollte man grundsätzlich sämtliche relevante Informationen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, FN falls es eine gibt usw.) finden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass man sich bei der Wirtschaftskammer über den jeweiligen Unternehmer erkundigt. Im Falle eines Schadenseintritts kommt es häufig zu Problemen mit unseriösen Internetanbietern, da diese oft nicht über den ausreichenden Versicherungsschutz verfügen um den Schaden zu begleichen. Lediglich bei konzessionierten Autohändlern und Autoclubs bestehen derartige Bedenken nicht. In anderen Ländern sind Autos oft günstiger als in Österreich. Zum Kaufpreis kommen jedoch zahlreiche weitere Kosten hinzu. Dazu zählen zum Beispiel die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (sofern das Auto nicht aus dem EU-Ausland bezogen wird), Kosten für ein Überstellungskennzeichen. Wenn ein Neuwagen in der EU gekauft wird, ist dem Händler im Ausland keine Mehrwertsteuer zu zahlen, dafür fällt jedoch in Österreich die Erwerbssteuer in Höhe von 20 Prozent an. Bei Gebrauchtwagen zahlen Sie die Mehrwertsteuer direkt an den ausländischen Händler.
Bei der Kündigung eines Mietvertrags muss neben der Anwendbarkeit des MRG auch die Befristung des jeweiligen Mietvertrages beachtet werden. Liegt ein befristeter Mietvertrag vor, so kann der Mieter den Mietvertrag erst nach Ablauf eines Jahres jeweils zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Bei unbefristeten Mietverträgen muss ebenfalls gerichtlich oder schriftlich gekündigt werden. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist ein Monat und der Kündigungstermin ist ebenfalls der Monatsletzte. Abschließende Gewissheit erlangt man jedoch erst dann, wenn man überprüft, was im jeweiligen Mietvertrag vereinbart wurde.
Erreichbarkeit.