Rechtsanwalt
Mag. Peter REZAR

Ihr kompetenter Partner in allen Rechtsfragen

Mag. Peter Rezar

Rechtsanwalt.

Mein Name ist Mag. Peter Rezar.

Bereits seit frühester Jugend wuchs in mir das Bestreben, Rechtsanwalt zu werden.

Den Menschen in alltäglichen Belangen, diffizilen Fragestellungen des Zusammenlebens und komplexen Sachverhalten Unterstützung und Beistand zu bieten, ist mir ein persönliches Anliegen und zählt mit der Präsentation von innovativen Lösungsansätzen, Engagement, persönlichem Kontakt und Kostentransparenz zu den Eckpfeilern meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Ich vertrete Sie gerne in allen Rechtsbereichen, besonders in:

Medizinrecht sowohl Ärzte, als auch Patienten können auf meine Expertise vertrauen
Strafrecht kompetente Vertretung gegenüber Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei
Haftpflicht-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht sichere Abwicklung von Schadensfällen in allen Lebenslagen
VersicherungsrechtVersicherungsrecht und Versicherungsvertragsrecht einfach erklärt
Datenschutzrecht die Fachkenntnis eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten inklusive
Gemeindewesen und öffentliches RechtVertretung für Gemeinden und Unterstützung bei Bescheiden aller Art

Honorar

Reden wir über's Geld.

Ihr Recht ist kostbar.

Damit Ihr Recht nicht auch kostspielig wird, gestalte ich als Rechtsanwalt gerne mit Ihnen gemeinsam individuelle Honorarvereinbarungen, die sich an Ihr Unternehmen, Ihre Situation und Ihre Causa anpassen. Ob Stundensatzvereinbarung, Abrechnung nach RATG oder Pauschalpaket - gemeinsam finden wir eine Lösung. Flexibel. Transparent. Maßgeschneidert.

Erfahrung

Zusatzausbildung, Spezialisierungen und Qualifikationen

Gefahrgut

Als zertifizierter Gefahrgutbeauftragter ADR und RID berate ich Sie gerne in diesem speziellen Rechtsgebiet.

Medizinrecht

Dank des Zusatzdiploms Medizinrecht der Universität Wien verhelfe ich Patienten, Ärzten und Krankenanstalten zu ihrem Recht.

Datenschutz

Zertifiziert seit Jänner 2018 unterstütze und berate ich Sie als Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.

Kanzlei

Zwischen Burgenland und 1010.

Nicht nur Wien allein.

Im Herzen des 1. Wiener Gemeindebezirks befinden sich in einem wunderschönen Altbau gelegen die Räumlichkeiten meiner Kanzlei. Als in Wien eingetragener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen für persönliche Beratungen und Besprechungen gerne zur Verfügung. Aufgrund meiner Herkunft und tiefen Verbundenheit mit meinem Heimatland Burgenland erstreckt sich mein Tätigkeitsfeld weit über die Grenzen Wiens hinaus. Ich betreue Mandanten, Institutionen und Verbände bei Bedarf auch vor Ort.



Portfolio Image
Portfolio Image
Portfolio Image
Portfolio Image
Portfolio Image

Mitarbeiter

Das Herz der Kanzlei.

Jedes Team braucht Mitspieler.

Egal ob telefonische Anfrage, rechtliche Expertise oder harte Verhandlung, für jede Aufgabe gibt es eine Expertin oder einen Experten. So auch hier.



Gruppenfoto
Mag. Peter Rezar

Mag. Peter Rezar

selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2016

Gebiete: Verwaltungsrecht, Strafrecht, allg. Zivilrecht
Spezialgebiete: Medizinrecht, Gefahrgutrecht, Datenschutzrecht

Mag. Dieter Elsinger

Mag. Dieter Elsinger

selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2008

Gebiete: allg. Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Streitbeilegung
Spezialgebiete: Forderungsbetreibung, Arbeitsrecht, Abwicklung von Schadensfällen

Mag. Ornella Kurtaran

Mag. Ornella Themmer

Rechtsanwaltsanwärterin

Gebiete: allg. Zivilrecht, Vertragsgestaltung
Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Immobilienrecht, allgemeine Rechtsberatungen

Eva Müller

Eva Müller

Sachbearbeiterin

Gebiete: Kurrentien, Forderungsmanagement, Inkasso

Emma Tischler

Lisa Bogad

studentische Mitarbeiterin

Gebiete: Front Office, Recherche, Aktenverwaltung

Eva Rezar

Eva Rezar

Sachbearbeiterin

Gebiete: social media, content-creation

Blog

Rechtstipps – Blogeinträge:

Ausbildungsfahrten im Rahmen des L17 dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Es dürfen maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: à Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B seit zumindest 7 Jahren à keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen 3 Jahren und à besonderes Naheverhältnis zum L17-Werber und darf kein Entgelt erhalten. Darüber hinaus besteht während Begleitfahrten ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Für den L17-Werber ist folgendes zu beachten: Er muss zumindest 15,5 Jahre alt,  ein ärztliches Gutachten vorlegen und den Nachweis über die Durchführung der theoretischen und praktischen Grundschulung sowie der theoretischen Einweisung in einer Fahrschule nachweisen.

Das Ausbildungsfahrzeug muss ein normaler PKW oder ein Kombi sein. Die Absolvierung der Ausbildung mit einem Kraftwagen mit Automatikgetriebe ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist zu beachten, dass für den Fall, dass die Fahrprüfung ebenfalls auf diesem Kraftwagen abgelegt wird, die Lenkberechtigung auf das Lenken von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe eingeschränkt wird.

Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t dürfen im Zeitraum zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie zum Beispiel Schneefahrbahn oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht wurden.

Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die die Aufschrift „M+S“ oder M&S“ tragen und mindestens 4mm bei Radialreifen, bei Diagonalreifen 5mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für Ganzjahresreifen.

Aus Sicht der Haftpflichtversicherungen ist die Winterreifenpflicht besonders bei Verkehrsunfällen wichtig. So finden sich in einigen Kfz-Haftpflichtversicherungsbedingungen mittlerweile Klauseln, die eine Leistungsfreiheit des Versicherers bis zu einem bestimmten Betrag vorsehen, wenn gefahrenerhöhende Umstände vorliegen. Das bedeutet, dass die Versicherung weniger oder gar nichts im Falle eines Unfalles bezahlt, wenn man als Unfallbeteiligter eine grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat. Diese grobe Fahrlässigkeit zum Beispiel wird immer dann angenommen, wenn man bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist.

Sommerreifen von Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Für Lkw über 3,5 t und Anhänger über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 2 mm.

Homeoffice, Distance Learning und Lockdown stehen an der Tagesordnung. Das Zuhause wird zum Büro, gleichzeitig müssen die Kinder betreut werden und wichtige Telefon-Konferenzen sind zu führen. Und just dann lärmt der Nachbar von nebenan oder die Kinder von oben versuchen sich in neuen Künsten. Die Corona Krise bringt neue Lebensbedingungen und Lebensformen mit sich.

Zu aller erst gilt Rücksicht zu nehmen und das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Doch was tun, falls der Nachbar nicht mit sich reden lässt. Was muss man hinnehmen und was nicht?

Während der Ruhezeiten, aber auch während des Tages, darf nicht über das ortsübliche Maß gelärmt werden. Während der Ruhezeiten wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Dies ist die Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr, Samstag ab 17 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig. Rechtliche Grundlagen finden sich in den Verordnungen der Gemeinden, in Landesgesetzen und im § 364 ABGB. Oft werden aber auch zusätzliche Regelungen in den Hausordnungen festgelegt. Hier kann die Hausverwaltung mittels Aushang Problemen vorbeugen und Abhilfe schaffen.

Der Preis für die Beauftragung eines Unternehmens mit dem Umzug kann sich nach Stunden berechnen oder Pauschal festgelegt werden. Unabhängig davon empfiehlt es sich jedoch eine Rechnung ausstellen zu lassen. Eines solche muss – um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen – bestimmte Merkmale wie Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers, Tag und Entgelt der Leistung, Steuersatz, Ausstellungsdatum sowie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung aufweisen. Diese genannten Rechnungsmerkmale müssen bei Rechnungen an Private nicht zwingend eingehalten werden. Auf Rechnungen von seriösen Klein-Transporteuren bzw. Umzugsunternehmen werden Sie die oben genannten Merkmale jedoch häufig vorfinden. Eine Barzahlung nach Beendigung der vereinbarten Leistung ist ebenso üblich wie den geschuldeten Betrag zur Anweisung zu bringen. Es empfiehlt sich jedoch auch bei Barzahlungen sich jedenfalls eine Rechnung ausstellen zu lassen.

Homeoffice, Distance Learning und Lockdown stehen an der Tagesordnung. Das Zuhause wird zum Büro, gleichzeitig müssen die Kinder betreut werden und wichtige Telefon-Konferenzen sind zu führen. Und just dann lärmt der Nachbar von nebenan oder die Kinder von oben versuchen sich in neuen Künsten. Die Corona Krise bringt neue Lebensbedingungen und Lebensformen mit sich.

Zu aller erst gilt Rücksicht zu nehmen und das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Doch was tun, falls der Nachbar nicht mit sich reden lässt. Was muss man hinnehmen und was nicht?

Während der Ruhezeiten, aber auch während des Tages, darf nicht über das ortsübliche Maß gelärmt werden. Während der Ruhezeiten wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Dies ist die Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr, Samstag ab 17 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig. Rechtliche Grundlagen finden sich in den Verordnungen der Gemeinden, in Landesgesetzen und im § 364 ABGB. Oft werden aber auch zusätzliche Regelungen in den Hausordnungen festgelegt. Hier kann die Hausverwaltung mittels Aushang Problemen vorbeugen und Abhilfe schaffen.

Kontakt

Erreichbarkeit.

Top