Rechtsanwalt.
Mein Name ist Mag. Peter Rezar.
Bereits seit frühester Jugend wuchs in mir das Bestreben, Rechtsanwalt zu werden.
Den Menschen in alltäglichen Belangen, diffizilen Fragestellungen des Zusammenlebens und komplexen Sachverhalten Unterstützung und Beistand zu bieten, ist mir ein persönliches Anliegen und zählt mit der Präsentation von innovativen Lösungsansätzen, Engagement, persönlichem Kontakt und Kostentransparenz zu den Eckpfeilern meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Ich vertrete Sie gerne in allen Rechtsbereichen, besonders in:
Reden wir über's Geld.
Ihr Recht ist kostbar.
Damit Ihr Recht nicht auch kostspielig wird, gestalte ich als Rechtsanwalt gerne mit Ihnen gemeinsam individuelle Honorarvereinbarungen, die sich an Ihr Unternehmen, Ihre Situation und Ihre Causa anpassen. Ob Stundensatzvereinbarung, Abrechnung nach RATG oder Pauschalpaket - gemeinsam finden wir eine Lösung. Flexibel. Transparent. Maßgeschneidert.
Zusatzausbildung, Spezialisierungen und Qualifikationen
Zwischen Burgenland und 1010.
Nicht nur Wien allein.
Im Herzen des 1. Wiener Gemeindebezirks befinden sich in einem wunderschönen Altbau gelegen die Räumlichkeiten meiner Kanzlei. Als in Wien eingetragener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen für persönliche Beratungen und Besprechungen gerne zur Verfügung. Aufgrund meiner Herkunft und tiefen Verbundenheit mit meinem Heimatland Burgenland erstreckt sich mein Tätigkeitsfeld weit über die Grenzen Wiens hinaus. Ich betreue Mandanten, Institutionen und Verbände bei Bedarf auch vor Ort.
Das Herz der Kanzlei.
Jedes Team braucht Mitspieler.
Egal ob telefonische Anfrage, rechtliche Expertise oder harte Verhandlung, für jede Aufgabe gibt es eine Expertin oder einen Experten. So auch hier.
selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2016
Gebiete: Verwaltungsrecht, Strafrecht, allg. Zivilrecht
Spezialgebiete: Medizinrecht, Gefahrgutrecht, Datenschutzrecht
selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2008
Gebiete: allg. Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Streitbeilegung
Spezialgebiete: Forderungsbetreibung, Arbeitsrecht, Abwicklung von Schadensfällen
Rechtsanwaltsanwärterin
Gebiete: allg. Zivilrecht, Vertragsgestaltung
Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Immobilienrecht, allgemeine Rechtsberatungen
Sekretariat
Gebiete: Kanzleileitung, Organisation
Sachbearbeiterin
Gebiete: Kurrentien, Forderungsmanagement, Inkasso
studentische Mitarbeiterin
Gebiete: Front Office, Recherche, Aktenverwaltung
Sachbearbeiterin
Gebiete: social media, content-creation
Sexuelle Belästigung ist in vielen Lebensbereichen keine Seltenheit. Am Ausbildungs- und Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum aber auch im familiären und sozialen Nahraum könne die unterschiedlichsten Formen von Sexueller Belästigung vorkommen. Sexuelle Belästigung ist in keiner Form in Ordnung oder zu dulden, rechtlich sind aber nur gewisse Formen strafbar. Sollten Sie Opfer sexueller Belästigt geworden sein, so können Sie in den untenstehenden Fällen rechtlich gegen den Täter vorgehen.
Gemäß des Österreichischen Strafgesetzbuches versteht man unter sexueller Belästigung, wenn eine Person eine andere durch eine geschlechtliche Handlung an vor ihr oder unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt. Ebenfalls ist zu bestrafen wer eine andere Person durch eine intensive Berührung an einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde zu verletzen -§ 218 StGB
Unter einer intensiven Berührung an einer der Geschlechtssphäre zuzuordnender Körperstelle versteht man zum Beispiel die intensive Berührung an der weiblichen Brust oder ein Griff zwischen die Beine. Die Verletzung der Würde des Menschen durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle bezieht sich nicht unmittelbar auf eine der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle. Hierunter versteht man auch Körperregionen des Gesäßes, der Oberschenkel oder der Lippen
Nicht unter den §218 StGB fallen verbale und nonverbale Belästigungen mit Sexualbezug ohne Körperkontakt wie zum Beispiel anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze oder anzügliche Blicke
Sollte eine sexuelle Belästigung im Arbeits- und Ausbildungsbereich getätigt werden, fällt dies unter eine geschlechtliche Diskriminierung, welche nach den Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes geregelt werden. Anders als im StGB wird in §6 Gleichbehandlungsgesetz sexuelle Belästigung „als ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, dass die würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist“ definiert. T
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung umfassen die §201-220a StGB:
Diese sind von der sexuellen Belästigung zu unterscheiden.
Der Tatbestand der Vergewaltigung gemäß §201 StGB liegt dann vor, wenn eine Person einer anderen mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum Beischlaf oder gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlungen nötigt.
Geschlechtliche Nötigung liegt vor, wenn eine Person durch Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu geschlechtlicher Handlung genötigt wird. Wenn zum Beispiel mit dem Tod, erheblicher Verstümmelung, auffallender Verunstaltung, Entführung Brandstiftung oder der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz gedroht wird, ist der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt.
Homeoffice, Distance Learning und Lockdown stehen an der Tagesordnung. Das Zuhause wird zum Büro, gleichzeitig müssen die Kinder betreut werden und wichtige Telefon-Konferenzen sind zu führen. Und just dann lärmt der Nachbar von nebenan oder die Kinder von oben versuchen sich in neuen Künsten. Die Corona Krise bringt neue Lebensbedingungen und Lebensformen mit sich.
Zu aller erst gilt Rücksicht zu nehmen und das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Doch was tun, falls der Nachbar nicht mit sich reden lässt. Was muss man hinnehmen und was nicht?
Während der Ruhezeiten, aber auch während des Tages, darf nicht über das ortsübliche Maß gelärmt werden. Während der Ruhezeiten wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Dies ist die Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr, Samstag ab 17 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig. Rechtliche Grundlagen finden sich in den Verordnungen der Gemeinden, in Landesgesetzen und im § 364 ABGB. Oft werden aber auch zusätzliche Regelungen in den Hausordnungen festgelegt. Hier kann die Hausverwaltung mittels Aushang Problemen vorbeugen und Abhilfe schaffen. Kann mit den Nachbarn keine Einigung erzielt werden, so ist die Hausverwaltung zu kontaktieren. Überschreitet der Lärm das Ortsübliche Maß, beeinträchtigt dieser die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich und ist mit den Nachbarn sowie der Hausverwaltung keine Einigung zu finden, kommt es zur Kontaktaufnahme mit der Polizei. Trägt auch das nichts zur Lösung des Problems bei, kann man mit der Besitzstörungsklage am schnellsten zu seinem Recht kommen. Im Besitzstörungsverfahren wird die Störung des Besitzes festgestellt und die Wiederherstellung des vorigen Zustandes aufgetragen, sowie die künftige Störung untersagt. Es handelt sich hier um ein vereinfachtes Verfahren. Der Kläger muss seinen bisherigen Besitz und die erfolgte Störung beweisen. Das Verfahren kann nur 30 Tage ab Kenntnis der Störung eingeleitet werden.
Für die Unterlassungsklage gemäß § 364 Abs 2 sind Eigentumsrecht und vorliegende Immissionen vom Kläger zu beweisen. Der Beklagte hat den Beweis der Zulässigkeit der Immission zu tätigen. Im Falle einer behördlich genehmigten Anlage trifft den Betreiber der Anlage die Beweislast für das Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung. Zudem muss eine Wiederholungsgefahr gegeben sein. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein Zustand besteht, der keine Sicherheit vor einem weiteren Eingriff bietet.
Trauer ist die typische Reaktion, die beim Tod einer nahestehenden Person zu erleiden und zu bewältigen ist. Noch nicht sehr lange ist es her, dass die Trauer bei Verlust von nahen Angehörigen bei Unfällen zu keinem Schadenersatz berechtigte. Doch aufgrund der Rechtsfortbildung ist dieser Trauerschaden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers nun zu ersetzen.
Doch Trauer und psychische Alteration, werden den Angehörigen mittlerweile nicht mehr nur beim Tod eines Menschen ersetzt. Der Oberste Gerichtshof geht im Fall, bei dem ein Kind nach der Geburt vertauscht wurde, sogar so weit, dass auch hier der sogenannte ideelle Schaden zugesprochen wird, da auch besonders emotionale Belastungen durch den Schädiger zu ersetzen sind.
Die Bemessung des Anspruches richtet sich nach einem schematischen Ansatz, der sich an den familiären Beziehungen zwischen den Hinterbliebenen und dem Getöteten orientiert. Beurteilt wird der Verwandtschaftsgrad, die Intensität der familiären Bindung, das Alter sowie das Bestehen einer Hausgemeinschaft. Bei der Bewertung kommt es aber allerdings immer auf den Einzelfall an.
Wie sichere ich eine Unfallstelle richtig ab?
Passiert ein Unfall, muss sehr schnell gehandelt werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen und die verunfallte Person bestmöglich zu versorgen. Gerade in diesen Situationen ist man häufig überfordert, weshalb es vorteilhaft sein kann, schon vorher über die richtige Absicherung einer Unfallstelle Bescheid zu wissen.
Bei einem Verkehrsunfall ist nach § 4 StVO besonders wichtig, dass alle Personen, deren Verhalten mit dem Unfall in Zusammenhang steht, ihr Fahrzeug sofort anzuhalten haben. Zudem müssen sie durch notwendige Maßnahmen vermeiden, dass als Folge des Verkehrsunfalls Schäden für Sachen oder Personen entstehen. Weiters müssen sie an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken.
Ist es durch den Unfall zu Verletzungen von Personen gekommen, sind die in Abs. 1 erwähnten Personen laut Abs. 2 dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wenn sie nicht dazu fähig sind, müssen sie dafür sorgen, dass fremde Hilfe zur Verfügung steht. Diese Pflichten, welche sich aus § 4 StVO ergeben, werden Anhaltepflicht, Absicherungspflicht und Mitwirkungspflicht genannt.
Zudem besteht eine Meldepflicht. Ist es zu einem Personenschaden gekommen, muss sofort die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. Selbst kleinere Verletzungen wie Hautabschürfungen reichen für die Meldepflicht aus. Sie besteht demnach auch bei Vorliegen „nicht nennenswerter“ Verletzungen laut OGH 7 Ob 115/75. Bei Sachschäden hingegen liegt eine solche Verpflichtung der Verständigung der nächsten Polizeidienststelle nicht vor, wenn die in Abs. 1 genannten Personen am Unfallort einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.
Kommt man zu einer Unfallstelle, sollte man also vor allem Ruhe bewahren und sich an Anhaltepflicht, Absicherungspflicht und Mitwirkungspflicht erinnern. Besonders wichtig ist, dass nicht auf die Verständigung der nächsten Polizeidienststelle vergessen wird. So sollte die Absicherung einer Unfallstelle reibungslos ablaufen.
Beim Kauf eines Kfz von einem Internetanbieter ist zu beachten, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Ein Blick auf die Homepage bzw. in das Impressum lohnt sich. Dort sollte man grundsätzlich sämtliche relevante Informationen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, FN falls es eine gibt usw.) finden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass man sich bei der Wirtschaftskammer über den jeweiligen Unternehmer erkundigt. Im Falle eines Schadenseintritts kommt es häufig zu Problemen mit unseriösen Internetanbietern, da diese oft nicht über den ausreichenden Versicherungsschutz verfügen um den Schaden zu begleichen. Lediglich bei konzessionierten Autohändlern und Autoclubs bestehen derartige Bedenken nicht. In anderen Ländern sind Autos oft günstiger als in Österreich. Zum Kaufpreis kommen jedoch zahlreiche weitere Kosten hinzu. Dazu zählen zum Beispiel die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (sofern das Auto nicht aus dem EU-Ausland bezogen wird), Kosten für ein Überstellungskennzeichen. Wenn ein Neuwagen in der EU gekauft wird, ist dem Händler im Ausland keine Mehrwertsteuer zu zahlen, dafür fällt jedoch in Österreich die Erwerbssteuer in Höhe von 20 Prozent an. Bei Gebrauchtwagen zahlen Sie die Mehrwertsteuer direkt an den ausländischen Händler.
Erreichbarkeit.