Rechtsanwalt
Mag. Peter REZAR

Ihr kompetenter Partner in allen Rechtsfragen

Mag. Peter Rezar

Rechtsanwalt.

Mein Name ist Mag. Peter Rezar.

Bereits seit frühester Jugend wuchs in mir das Bestreben, Rechtsanwalt zu werden.

Den Menschen in alltäglichen Belangen, diffizilen Fragestellungen des Zusammenlebens und komplexen Sachverhalten Unterstützung und Beistand zu bieten, ist mir ein persönliches Anliegen und zählt mit der Präsentation von innovativen Lösungsansätzen, Engagement, persönlichem Kontakt und Kostentransparenz zu den Eckpfeilern meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Ich vertrete Sie gerne in allen Rechtsbereichen, besonders in:

Medizinrecht sowohl Ärzte, als auch Patienten können auf meine Expertise vertrauen
Strafrecht kompetente Vertretung gegenüber Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei
Haftpflicht-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht sichere Abwicklung von Schadensfällen in allen Lebenslagen
VersicherungsrechtVersicherungsrecht und Versicherungsvertragsrecht einfach erklärt
Datenschutzrecht die Fachkenntnis eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten inklusive
Gemeindewesen und öffentliches RechtVertretung für Gemeinden und Unterstützung bei Bescheiden aller Art

Honorar

Reden wir über's Geld.

Ihr Recht ist kostbar.

Damit Ihr Recht nicht auch kostspielig wird, gestalte ich als Rechtsanwalt gerne mit Ihnen gemeinsam individuelle Honorarvereinbarungen, die sich an Ihr Unternehmen, Ihre Situation und Ihre Causa anpassen. Ob Stundensatzvereinbarung, Abrechnung nach RATG oder Pauschalpaket - gemeinsam finden wir eine Lösung. Flexibel. Transparent. Maßgeschneidert.

Erfahrung

Zusatzausbildung, Spezialisierungen und Qualifikationen

Gefahrgut

Als zertifizierter Gefahrgutbeauftragter ADR und RID berate ich Sie gerne in diesem speziellen Rechtsgebiet.

Medizinrecht

Dank des Zusatzdiploms Medizinrecht der Universität Wien verhelfe ich Patienten, Ärzten und Krankenanstalten zu ihrem Recht.

Datenschutz

Zertifiziert seit Jänner 2018 unterstütze und berate ich Sie als Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.

Kanzlei

Zwischen Burgenland und 1010.

Nicht nur Wien allein.

Im Herzen des 1. Wiener Gemeindebezirks befinden sich in einem wunderschönen Altbau gelegen die Räumlichkeiten meiner Kanzlei. Als in Wien eingetragener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen für persönliche Beratungen und Besprechungen gerne zur Verfügung. Aufgrund meiner Herkunft und tiefen Verbundenheit mit meinem Heimatland Burgenland erstreckt sich mein Tätigkeitsfeld weit über die Grenzen Wiens hinaus. Ich betreue Mandanten, Institutionen und Verbände bei Bedarf auch vor Ort.



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Mitarbeiter

Das Herz der Kanzlei.

Jedes Team braucht Mitspieler.

Egal ob telefonische Anfrage, rechtliche Expertise oder harte Verhandlung, für jede Aufgabe gibt es eine Expertin oder einen Experten. So auch hier.



Gruppenfoto
Mag. Peter Rezar

Mag. Peter Rezar

selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2016

Gebiete: Verwaltungsrecht, Strafrecht, allg. Zivilrecht
Spezialgebiete: Medizinrecht, Gefahrgutrecht, Datenschutzrecht

Mag. Dieter Elsinger

Mag. Dieter Elsinger

selbständiger Rechtsanwalt
eingetragen seit 2008

Gebiete: allg. Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Streitbeilegung
Spezialgebiete: Forderungsbetreibung, Arbeitsrecht, Abwicklung von Schadensfällen

Mag. Ornella Kurtaran

Mag. Ornella Kurtaran

Rechtsanwaltsanwärterin

Gebiete: allg. Zivilrecht, Vertragsgestaltung
Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Immobilienrecht, allgemeine Rechtsberatungen

Nicola Keller

Nicola Keller

Sekretariat

Gebiete: Kanzleileitung, Organisation

Eva Müller

Eva Müller

Sachbearbeiterin

Gebiete: Kurrentien, Forderungsmanagement, Inkasso

Emma Tischler

Emma Tischler

studentische Mitarbeiterin

Gebiete: Front Office, Recherche, Aktenverwaltung

Eva Rezar

Eva Rezar

Sachbearbeiterin

Gebiete: social media, content-creation

Blog

Rechtstipps – Blogeinträge:

Ein Kfz wird grundsätzlich dann abgeschleppt, wenn es ohne polizeilichem Kennzeichen im öffentlichen Bereich steht oder den Verkehr beeinträchtigt. Eine solche Verkehrsbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn à in zweiter Reihe geparkt wird, à man sein Kfz vor einer Hauseinfahrt parkt, oder à dieses in einem Halte- und Parkverbot abstellt bzw. parkt. Fahrzeuge mit Kennzeichen müssen spätestens binnen 6 Monaten, Fahrzeuge ohne Kennzeichen binnen 2 Monaten übernommen werden. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu der Gebühr für die Abschleppung noch Verwahrkosten anfallen, die sich pro Tag der Verwahrung errechnen. Wurde ihr Kfz abgeschleppt, so sollte man sich zuerst bei zuständigen Stelle über den Aufenthaltsort des abgeschleppten Kfz, die Abholzeiten und die Kosten und mitzubringenden Unterlagen erkundigen. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Polizei bzw. das Gemeindeamt (in Wien: MA 48).

Wenn Sie in eine neue Wohnung (oder ein neues Haus) ziehen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden. Das gilt für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, egal, welche Staatsbürgerschaft sie haben – auch für Kinder. Mit der Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes melden Sie Ihren alten Hauptwohnsitz ab, dieser kann jedoch auch in einen Neben- oder Zweitwohnsitz umgemeldet werden. Der Hauptwohnsitz ist dort, wo Sie den Mittelpunkt der Lebensbeziehung haben. Die für die Um- bzw. Anmeldung zuständige Stelle ist das jeweilige Gemeindeamt, in Statutarstädten der jeweilige Magistrat. In Wien ist dafür die MA 62 sowie die zahlreichen Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern zuständig. Sie können sich bei jedem Meldeservice in Wien anmelden, es muss sich nicht um jenes Ihres Wohnbezirkes handeln. Im Rahmen der Um- oder Anmeldung des Hauptwohnsitzes sind folgende Dokumente im Original mitzubringen: à ein vollständig ausgefüllter Meldezettel, unterschrieben von der meldepflichtigen Person und der Unterkunftgeberin à Personaldokumente z.B. Reisepass à und eventuell: Mietvertrag, Kaufvertrag oder Auszug aus dem Grundbuch.

Beim Kauf eines Kfz von einem Internetanbieter ist zu beachten, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Ein Blick auf die Homepage bzw. in das Impressum lohnt sich. Dort sollte man grundsätzlich sämtliche relevante Informationen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, FN falls es eine gibt usw.) finden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass man sich bei der Wirtschaftskammer über den jeweiligen Unternehmer erkundigt. Im Falle eines Schadenseintritts kommt es häufig zu Problemen mit unseriösen Internetanbietern, da diese oft nicht über den ausreichenden Versicherungsschutz verfügen um den Schaden zu begleichen. Lediglich bei konzessionierten Autohändlern und Autoclubs bestehen derartige Bedenken nicht. In anderen Ländern sind Autos oft günstiger als in Österreich. Zum Kaufpreis kommen jedoch zahlreiche weitere Kosten hinzu. Dazu zählen zum Beispiel die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (sofern das Auto nicht aus dem EU-Ausland bezogen wird), Kosten für ein Überstellungskennzeichen. Wenn ein Neuwagen in der EU gekauft wird, ist dem Händler im Ausland keine Mehrwertsteuer zu zahlen, dafür fällt jedoch in Österreich die Erwerbssteuer in Höhe von 20 Prozent an. Bei Gebrauchtwagen zahlen Sie die Mehrwertsteuer direkt an den ausländischen Händler.

Unter Tuning versteht man grundsätzlich die Veränderung von Bauteilen abweichend vom Serienzustand eines Fahrzeuges. In der Regel unterliegt jede Änderung (mit wenigen Ausnahmen) dem Kraftfahrgesetz und ist der zuständigen Stelle (technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung) anzuzeigen. Durch die Änderung darf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nicht maßgeblich beeinträchtigt werden. Dies ist durch –zum Beispiel ein entsprechendes Gutachten einer Prüfstelle – nachzuweisen. Konnte dies erfolgreich nachgewiesen werden, so kann die Änderung in das Genehmigungsdokument (Typenschein) eingetragen werden. Die Änderung von emissionsrelevanten Bauteilen des Kfz ist gemäß Kraftfahrgesetz (§33 Abs. 6a KFG) grundsätzlich unzulässig. Dadurch soll dem Deaktivieren oder Entfernen von emissionsmindernden Einrichtungen ein Riegel vorgeschoben werden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug tunen, ohne dies der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Änderungen genehmigen zu lassen, drohen hohe Verwaltungsstrafen. Wenn Sie im Straßenverkehr durch die Polizei aufgehalten werden, kann diese bei Gefahr im Verzug auch die Kennzeichen abnehmen.

Diese könnten sich noch in der alten Wohnung befinden. In solchen Fällen sollte man sich an den ehemaligen Vermieter wenden. Nach einer Vorankündigung kann mit diesem die ehemalige Wohnung betreten werden. Sind die jeweiligen Gegenstände jedoch im Rahmen des Umzugs verloren gegangen, so kann für deren Verlust Ersatz verlangt werden. Geprüfte Umzugsunternehmen verfügen über eine entsprechende Versicherung, die im Schadensfall bzw. Verlustfall den Schaden ersetzt. Ersetzt wird dabei der Zeitwert des Verlustgegenstandes. Darunter ist der Wert zu verstehen, den man vor Verlust für den jeweiligen Gegenstand bekommen hätte. Darüber hinaus haften die Umzugsunternehmen für das Verhalten ihrer Mitarbeiter (Gehilfenhaftung) wie für eigenes und können direkt zur Schadenswiedergutmachung in Anspruch genommen werden.

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Erreichbarkeit.

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